Vielmehr werfen wir auch einen kritischen Blick auf die Organisation Ihrer betrieblichen Abläufe und auf das Beleg- und Berichtswesen. Dieser Blick auf Ihr internes Kontrollsystem bietet uns eine stärkere Sicherheit bei der Vergabe des Bestätigungsvermerkes und Ihnen die Möglichkeit, Ihre Organisation laufend zu verbessern.
Im Rahmen des Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetz (AQSG) müssen sich Abschlussprüfer bis spätestens 31.12.2010 einer externen Überprüfung unterziehen. Danach dürfen nur mehr qualitätsgeprüfte Wirtschaftsprüfer Abschlussprüfungen durchführen. Die Pinzgau Treuhand hat sich dieser Prüfung bereits unterzogen und die notwendige Bescheinigung erhalten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben:
- Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Due Dilligence Prüfungen
- Wirtschaftlichkeits-und Gebarungsprüfungen
- Unternehmensbewertungen
- Sondergutachten